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Nach OVG-Urteil Ein Verbot der AfD ist überfällig

Stand: 13.05.2024 18:12 Uhr

Der AfD geht es nur noch ums Hassen und Radikalisieren. Sie will das Vertrauen in den Staat untergraben. Nach dem Urteil von Münster sollte der Verfassungsschutz jetzt Material für ein Verbotsverfahren sammeln.

Ein Kommentar von Lothar Lenz, ARD Berlin

Das ist ein guter Tag für die Demokratie: Der Rechtsstaat zeigt denen die Zähne, die ihn verächtlich machen oder am liebsten gleich abschaffen wollen.

Der Verfassungsschutz darf die AfD also nun auch mit gerichtlicher Billigung als das behandeln, was sie ist: ein Sammelbecken für extrem rechte Positionen und für Demokratieverachtung. Also kann er die AfD weiterhin ausforschen, mit V-Leuten zum Beispiel, und im Extremfall auch mit Telefonüberwachung. Denn die AfD ist eine Gefahr für die freiheitliche Ordnung, in der wir Deutschen leben.

Es ist nämlich ein Unterschied, ob man zum Beispiel die Migrationspolitik der Bundesregierung kritisiert (wofür es gute Gründe gibt). Oder ob man die, die aus der ganzen Welt zu uns kommen, als Menschen zweiter Klasse betrachtet. Es ist etwas fundamental anderes, über Kriminalität in sozialen Brennpunkten zu reden, oder Angehörige anderer Religionen pauschal als "Messermoslems" zu diffamieren.

Das Auftreten der AfD spricht Bände

Die AfD sucht die Provokation, allein das rüpelhafte Auftreten vieler ihrer Redner im Bundestag spricht Bände. Jetzt hat sie vor Gericht in Münster die Quittung dafür bekommen: Sie ist und bleibt ein rechtsextremistischer Verdachtsfall - das belegen viele Äußerungen ihrer führenden Vertreter unzweifelhaft.

Und es scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis der Verfassungsschutz die AfD auch bundesweit erneut hochstuft zu einer gesichert rechtsextremistischen Partei. Für ihre Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gilt diese Alarmstufe ja ohnehin schon.

Urteil wird bei Wählern wenig ändern

Aber was ändert sich nun nach dem Urteilsspruch von Münster? Ich fürchte: wenig. Die AfD wird weiter an ihrem Opfermythos stricken - sie solle ja nur mundtot gemacht werden als Oppositionspartei von den Regierenden und deren Helfern bei den Nachrichtendiensten. Wer sich tatsächlich mit dem Gedanken trägt, die AfD zu wählen, bei dem mag das verfangen.

Wer aber etwas kritischer auf die Partei guckt, der braucht das Münsteraner Urteil eigentlich gar nicht: Es war auch vorher klar, wes Geistes Kind die Krahs, die Höckes, die Weidels und Chrupallas in der Partei sind. Konstruktive Oppositionsarbeit zu leisten, das ist gar nicht mehr das Geschäftsmodell der AfD. Der konservativ-bürgerliche Kern um die Euro-Skeptiker von einst - er spielt in der AfD von heute keine Rolle mehr.

AfD will alles sturmreif schießen

Jetzt geht es nur noch ums Hassen, ums Radikalisieren und Zerstören. Auch das widerliche Anbiedern der Parteispitze bei Autokraten von Moskau bis Peking hat nur ein Ziel: Das Vertrauen in unseren Staat und seine Institutionen zu untergraben, in den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das demokratische Ausbalancieren von unterschiedlichen Interessen. Diese Partei will das alles sturmreif schießen. Bislang nur mit Worten.

Deswegen deutet auch das Urteil von Münster noch einmal auf das wirksamste Mittel, dass der Rechtsstaat gegen die AfD in der Hand hat: ein Parteiverbotsverfahren in Karlsruhe. Hoffen wir also, dass der Verfassungsschutz genug aussagekräftiges und gerichtsfestes Material zusammentragen kann, um möglichst bald ein solches Verfahren zu stützen.

Denn ein Verbot der AfD ist überfällig. Diese Partei ist schon lange keine Oppositionspartei mehr. Im Gegenteil: Sie verrät den Kern unseres Heimatlands. Sie ist eine Schande für die Demokratie.

Lothar Lenz, ARD Berlin, tagesschau, 13.05.2024 16:54 Uhr
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