Foto eines rekonstruierten Kopfes eines Mordopfers

Hessen "Koffer-Skelett" aus Sinn: Ungeklärter Mord nach 43 Jahren wieder bei "Aktenzeichen XY"

Stand: 07.05.2024 14:24 Uhr

Vor über 40 Jahren haben Spaziergänger in Sinn eine verbrannte Leiche in einem Koffer gefunden. Trotz eines Aufrufs in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY" in den 1980er Jahren ist die Identität des Opfers bis heute nicht geklärt. Nun ist der Fall noch einmal im Programm.

Es ist der 16. November 1981. Spaziergänger finden an einer Forststraße im Stippbachtal bei Sinn (Lahn-Dill) einen schwarzen Reisekoffer. Darin: ein verbranntes Skelett.

Rechtsmedizinische Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass es sich beim Verstorbenen um einen etwa 40-45 Jahre alten Mann handelt, der etwa vier Wochen zuvor erschlagen wurde.

Die Kriminalbeamten vermuten, dass die Leiche im Anschluss an die Tat zum Fundort transportiert und dort in Brand gesetzt wurde. Aber obwohl eine Zahnprothese einen ersten Anhaltspunkt liefert, stecken die Ermittlungen ab diesem Zeitpunkt in einer Sackgasse.

Neue Ermittlungsansätze

Zwar gelingt es einem Kieler Kriminalbeamten, das Gesicht des Opfers mit Plastilin - einer Modelliermasse - zu rekonstruieren. Das führt aber ebenso wenig zu Hinweisen auf seine Identität wie die ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst", in der die Tat im Juli 1985 Thema ist.

Am Mittwoch, mehr als vier Jahrzehnte nach dem Leichenfund, ist der Fall wieder im Programm der Sendung. Es gebe neue Ermittlungsansätze "zum Leichenfund und zur Vorgeschichte", sagte ein Polizeisprecher dem hr am Montag.

Opfer möglicherweise Kronzeuge

Hinweise deuteten daraufhin, dass das Opfer Kronzeuge in einem Gerichtsprozess gegen zwei Gastronome aus Herborn gewesen sein könnte, so der Sprecher. Die Verhandlung sei aber letztlich geplatzt, weil der Zeuge nicht erschienen sei.

Man habe den Fall noch einmal an die ZDF-Redaktion herangetragen, um weitere Hinweise zu den beiden Angeklagten zu erhalten - und zur Identität des Opfers.

Wenn die nach 43 Jahren endlich geklärt werden könne, gebe das auch die Richtung der weiteren Ermittlungen vor. Denn: "Tötungsdelikte verjähren nicht", so der Sprecher.